Good Hood Gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anzeigen und andere Werbemittel (im Folgenden „Anzeigenauftrag“). Ein Anzeigenauftrag ist der Vertrag zwischen der Good Hood GmbH (im Folgenden „NEBENAN“) und dem Auftraggeber (im Folgenden “AG”; AG und NEBENAN zusammen „Parteien“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (im Folgenden „Anzeigen“) des Auftraggebers („Direktkunde“) oder von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten auf der Plattform nebenan.de und anderen Medien, im In- und Ausland, zum Zweck der Verbreitung. Für den Anzeigenauftrag gelten die vorliegenden AGB und die jeweils aktuelle Preisliste, in denen u.a. Regelungen zu Preisen, Formaten, Beschaffenheiten, Rabatten und Stornobedingungen der Anzeigen enthalten sind. AG und NEBENAN können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste abweichende Vereinbarungen treffen.

2. Anzeige und andere Werbemittel

2.1. Eine Anzeige (z.B. Native Ads, Advertorials oder Business Profile) kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild oder Text,
  • aus Tonfolgen und Bewegtbildern,
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken eine Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AG oder eines Dritten liegen.

2.2. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch NEBENAN kenntlich gemacht.

2.3. Für die Veröffentlichung von Anzeigen kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch NEBENAN möglich.

2.4. Soweit nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet, sind Angebote von NEBENAN freibleibend, d.h. nicht bindend, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Als verbindlich bezeichnete Angebote und Reservierungen von Anzeigen und Ad-Specials sind für NEBENAN bis zu dem in einem schriftlichen Angebot genannten Termin bindend. Danach verfallen diese ersatzlos und ohne Rücksprache.  

2.5.

  • Der AG ist verpflichtet für Standardwerbemittel (z.B. Native Ads) zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Anzeigen für eine elektronische Veröffentlichung (Banner, Ziel-URL, Alt-Text und ggf. Motivpläne) in der endgültigen digitalen Form bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten ersten Veröffentlichungstermin an NEBENAN per E-Mail. 
  • Für Sonderwerbeformen Advertorial, Microsite Basic u.a.  gilt eine Frist von 15 Werktagen. 
  • Für die Sonderwerbeformen Microsite Advanced und Microsite Customized gilt eine Vorlaufzeit von 30 Werktagen. 
  • Vorlaufzeiten für weitere Sonderwerbeformen können den aktuell gültigen technischen Spezifikationen entnommen werden.

2.6. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Anzeige übernommen. NEBENAN ist insbesondere berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Vertrages wird dann im Ermessen von NEBENAN nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet, nach Ablauf von 6 Monaten zum ursprünglichen Leistungszeitraum die vereinbarte Vergütung voll zu bezahlen. 

2.6. Sind die Dateien auf dem Server des AG oder eines Dritten abgespeichert, teilt der AG unter Berücksichtigung der zuvor genannten Bedingungen die URL der zu schaltenden Anzeige mit.

2.7. Etwaige Abweichungen der Formate sind mit NEBENAN unverzüglich in Textform abzustimmen. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom AG genannten URL-Adressen, auf die die Anzeige verweisen soll.

2.8. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Anzeigen fordert NEBENAN Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung der Anzeige übernommen.

2.9. Will der AG nach Ablauf der vorstehenden Fristen Anzeigen austauschen oder verändern oder von einem evtl. bestehenden Motivplan abweichen, wird NEBENAN prüfen, ob diese Änderungen bzgl. des ursprünglich vereinbarten Veröffentlichungstermins noch vorgenommen werden können. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung.

2.10. Der AG hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Anzeigen an einer bestimmten Position in den jeweiligen elektronischen Medien. Innerhalb eines elektronischen Mediums kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wettbewerber des AG während des gleichen Zeitraums innerhalb desselben elektronischen Mediums Anzeigen schalten.

3. Abschluss

3.1. Ein „Abschluss“ (im Folgenden auch „Anzeigenauftrag“) ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen unter Beachtung der Vorgaben der jeweiligen Preisliste, insbesondere aber nicht abschließend hinsichtlich etwaig zu gewährender Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des AG erfolgen. Die jeweiligen Veröffentlichungen erfolgen auf Abruf des AG. Ein „Abruf“ kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den AG (Angebot) und schriftliche Bestätigung der Buchung durch NEBENAN (Annahme). Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln (im Folgenden „Insertionsjahr“), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

3.2. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der AG zu vertreten hat, so hat der AG, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die vereinbarte Vergütung voll zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche (insb. Schadensersatzansprüche) bleibt unberührt. 

3.3. Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in Textform, mit der Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, NEBENAN auf Anforderung einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug, aus dem sich die Vermittlung von Werbeaufträgen ergibt, und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen. 

3.4 Anzeigenaufträge von Werbungsmittlern und Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbungtreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens NEBENAN.

3.5 Bei Agenturbuchungen behält sich der NEBENAN das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.

4. Ablehnungsbefugnis

4.1. NEBENAN behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für NEBENAN wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
  • deren Inhalt gegen die Richtlinien von NEBENAN verstoßen oder 
  • Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.

4.2. Aufträge für andere Werbemittel sind für NEBENAN erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.

4.3. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung durch NEBENAN. Diese berechtigt NEBENAN zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige wird dem AG unverzüglich mitgeteilt.

4.4. NEBENAN ist berechtigt, die Schaltung der Anzeige vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, auf die ein Hyperlink in der Anzeige verweist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der Ermittlungen staatlicher Behörden oder einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet. Der AG wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. NEBENAN kann dem AG anbieten, die Anzeige durch eine andere Anzeige und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem AG nach Nachweis durch NEBENAN in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt NEBENAN. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

4.5. NEBENAN ist insbesondere berechtigt, eine bereits veröffentlichte Anzeige zurückzuziehen, wenn der AG nachträglich unabgesprochene Änderungen der Inhalte der Anzeige vornimmt, die URL der Verlinkung ändert oder der Inhalt der Website, auf die verlinkt ist, wesentlich verändert ist. In diesem Fall steht dem AG keine kostenfreie Ersetzungsbefugnis zu, wobei der NEBENAN seinen vereinbarten Vergütungsanspruch behält.

5. Gewährleistung und Haftung 

5.1. NEBENAN gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem AG ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe einer Anzeige zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware (z.B. Browser) des Users oder des Internetdienstleisters oder
  • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Anzeige dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze (z.B. aber nicht ausschließlich Leitungs- oder Stromausfall) bei NEBENAN oder anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache oder
  • durch einen Ausfall des von NEBENAN genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

5.2. Eine Gewährleistung für eine bestimmte Anzahl von Klicks auf Werbemittel wird nicht übernommen. 

5.3. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des AG sowie der Kommunikationswege vom AG zu den NEBENAN Servern entstehen.

5.4. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird NEBENAN versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung, entfällt die Zahlungspflicht des AG für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.5. NEBENAN ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durchzuführen. NEBENAN ist bemüht, Störungen durch solche Wartungsarbeiten möglichst gering zu halten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch des AG auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen, es sei denn, die betreffenden Internetseiten sind aufgrund solcher Wartungsarbeiten weniger als 95% während der Vertragslaufzeit verfügbar. 

5.6. Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt NEBENAN nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit. Gefahrübergang ist mit Eingang der Anzeige auf einem der NEBENAN Server.

5.7. NEBENAN wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.

5.8 NEBENAN ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Anzeigen auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.

5.9. Eine Haftung von NEBENAN für alle Schäden des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, sofern sich aus dem Nachstehenden nichts Abweichendes ergibt. NEBENAN haftet nur

  • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;
  • in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom AG nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne einfach fahrlässig verletzt wurde, haftet NEBENAN höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die NEBENAN für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hat.

5.10. Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

5.11. Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des AG nur gestützt werden, soweit sie von NEBENAN gem. §§ 276, 278 BGB zu vertreten sind.

5.12. NEBENAN übernimmt, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, für Speicherausfall, Unterbrechung, evtl. Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation. Dies gilt nicht für Staaten bzw. Gerichtsbarkeiten, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Folge- oder zufällig entstandene Schäden nicht gestatten.

5.13. Alle gegen NEBENAN gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

5.14. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb der NEBENAN als auch in fremden Betrieben, derer sich NEBENAN zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat NEBENAN Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen. NEBENAN behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu verschieben. Dem AG erwachsen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber NEBENAN. Eine Verpflichtung für NEBENAN auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, insbesondere auf Zahlung des Schadenersatzes für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen, besteht nicht.

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

6.1. Die Rechnungsstellung für einen Anzeigenauftrag erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Anzeigenvertrags, bei längeren Anzeigenaufträgen kann die Rechnungslegung  monatlich erfolgen sofern im Vertrag selbst nicht eine andere Regelung getroffen ist. 

6.2. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. 

6.3. Bei Aufträgen von Neukunden, d.h. Kunden, mit denen NEBENAN bisher noch keine Aufträge realisiert hat, ist NEBENAN berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Die Zahlung muss dabei bis zum Anzeigenschlusstermin bei NEBENAN eingegangen sein.

6.4. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. NEBENAN kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 

6.6. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG ist NEBENAN berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

7. Stornierung von Anzeigenaufträgen 

7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Anzeigenaufträge zu stornieren. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Stornierungen sind bis zu vier (4) Wochen vor Kampagnenstart kostenfrei möglich. Bei kurzfristigen Stornierungen werden dem Auftraggeber folgende Stornogebühren berechnet: 

  • Stornierungen unter vier (4)  Wochen vor Kampagnenstart: 50% des Nettonetto-Kampagnenwerts 
  • Stornierungen bis 1 (1) Woche vor Kampagnenstart: 80% des Nettonetto-Kampagnenwerts
  • Stornierungen ab 1 Woche oder später: 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts 

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass im konkreten Einzelfall ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 

7.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, bereits laufende Anzeigenaufträge bis zwei (2) Wochen vor Monatsende mit Wirkung zum Monatsende zu stornieren. In diesem Fall sind vom Auftraggeber 100% des Nettonetto-Kampagnenwerts zu zahlen, sofern die Stornierung nicht auf einer von NEBENAN verschuldeten, fehlerhaften Ausspielung des Anzeigenauftrags beruht. 

7.3 Eine Stornierung des Anzeigenauftrags aufgrund nicht zufriedenstellender Kampagnenperformance (z.B. CTR / Click-Through-Rate) berechtigt den Auftraggeber nicht zur kostenfreien Stornierung.

8. Rechteeinräumung und -gewährleistung

8.1 Der AG überträgt NEBENAN sämtliche für die Erstellung und Veröffentlichung der Werbung in Print- und sonstigen Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. Wird im Zusammenhang mit der Anzeige eine Grafik oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der AG NEBENAN für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik oder der entsprechenden Zeichen in der jeweiligen Anzeige.

8.2  NEBENAN ist berechtigt, Screenshots von geschalteten Kampagnen sowie die Marken und Logos des AG zu Zwecken der Referenznennung und Werbung auf der Plattform sowie weiteren Social Media-Kanälen von NEBENAN zu veröffentlichen und zu verbreiten.

9. Rechte Dritter

9.1 Der AG gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Im Falle der Anzeigenerstellung durch NEBENAN erklärt der AG zudem, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen, die der AG NEBENAN zur Erstellung der Anzeige zuliefert. NEBENAN ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des AG/des Werbungtreibenden oder sonst dafür Verantwortlichen über die rechtliche Zulässigkeit abhängig zu machen und/oder auf Kosten des AG die Werbevorlage von einer sachverständigen Stelle auf die rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. NEBENAN ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

9.2. Der AG trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel (im Folgenden „Inhalte“). Der AG ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte nicht gegen jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf-, medienrechtliche und sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Im Falle eines Verstoßes stellt der AG NEBENAN von allen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Ferner werden NEBENAN von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der AG ist verpflichtet, NEBENAN nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Ist der AG wegen des Inhalts einer Anzeige bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der AG verpflichtet, NEBENAN hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der AG diese Obliegenheit, haftet NEBENAN auch nicht für den dem AG durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte entstehenden Schaden.

10. Datenschutz

10.1. Der AG wird hiermit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Telemediengesetzes (TMG), des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von NEBENAN, insbesondere die der Auftragserteilung und -bearbeitung angegebenen, personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der AG dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.

10.2. NEBENAN ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des AG bzw. des Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem AG die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen der NEBENAN zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist NEBENAN berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. NEBENAN gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

10.3. Der AG kann jederzeit – nach entsprechender Anfrage – die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich bei NEBENAN einsehen.

10.4. NEBENAN verpflichtet sich seinerseits, im Rahmen der DS-GVO, des TMG, des BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdenden Daten des AG, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur für die Erfüllung der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

10.5. Um feststellen zu können, inwiefern das Angebot für die AG von Interesse ist und verbessert werden kann, werden allgemeine, nicht-personenbezogene insbesondere statistische Daten über die Nutzung der Online- und Mobile-Leistungen der NEBENAN festgehalten. Dazu werden Umfragen durchgeführt und Daten und Informationen aus Server-Protokolldateien auf ganzheitlicher Basis zusammengefasst und für Statistiken und Analysen genutzt.

10.6. Im Bemühen, das Angebot noch effektiver zu gestalten, ist der AG damit einverstanden, dass NEBENAN als Teilnehmer bei führenden Marktforschungsvorhaben Bruttowerbeumsätze des AG auf Produktebene an die durchführende Unternehmung zur Veröffentlichung übermittelt, sofern diese die ausschließliche Verwendung der Daten zu werbestatistischen Zwecken garantiert.

10.7. Soweit in Bezug auf die Erteilung und Abwicklung von Anzeigenaufträgen personenbezogene Daten der Nutzer der Plattform nebenan.de seitens AG verarbeitet werden, wird durch diese Verarbeitung eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 4 Nr. 7, 26 DSGVO begründet. Mit Vertragsschluss im Sinne von Ziffer 3.1 der vorliegenden AGB wird die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 Abs. 1 Satz 2 DSGVO verbindlicher und datenschutzrechtlich abschließender Vertragsbestandteil.

11. Verschwiegenheit

Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Parteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Partei erforderlich ist. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt über eine Beendigung hinaus. Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen NEBENAN und dem AG oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe von NEBENAN. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für von NEBENAN gelieferte Logos.

12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preisliste

12.1. NEBENAN behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu ändern. NEBENAN wird dem Auftraggeber die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Inkrafttreten kommunizieren und die Zustimmung des Auftraggebers einholen. 

12.2. Ferner behält sich NEBENAN das Recht vor, die als Anlage beigefügte Preisliste jederzeit zu ändern. Die geänderte Preisliste wird dem Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von einem (1) Monat kommuniziert und gilt in der geänderten Fassung für folgende, abzuschließende Anzeigenaufträge. Zur Klarstellung: Auf die vereinbarte Vergütung für einen bereits abgeschlossenen Anzeigenauftrag hat die Änderung der Preisliste keine Auswirkungen.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1. Erfüllungsort ist der Sitz der NEBENAN.

13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der NEBENAN. Soweit Ansprüche der NEBENAN nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.

13.3. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des AG, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der AG nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der NEBENAN vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die in der Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung enthaltenen Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

14.2. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des AG werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des AG nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder NEBENAN die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Anzeigen widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden. 

14.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Anzeigenauftrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Anzeigenauftrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

Anlage 1: VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN GEMEINSAM VERANTWORTLICHEN GEM. ART. 26 DSGVO

Anlage 1 zu Ziffer 9.7 der AGB

Vereinbarung zwischen den gemeinsam Verantwortlichen gem. Art. 26 DSGVO

Diese Anlage legt die Verantwortungsbereiche zwischen der NEBENAN und dem AG für die gemeinsame Datenverarbeitung gemäß Art. 26 DSGVO fest.

1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Zwecke und die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anzeigen sind durch NEBENAN und dem jeweiligen AG gemeinsam entsprechend den Abbildungen innerhalb des Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Mediums der NEBENAN (sog. Consent-Management-Platform, „nachfolgend „CMP“) definiert.

2. Mittel der Verarbeitung

2.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen („Nutzern“) der Plattform nebenan.de erfolgt über die in das digitale Medium eingebundenen Online-Werbe-Technologien der NEBENAN.

2.2. Mittels der Online-Werbe-Technologien der NEBENAN wird es dem AG ermöglicht, Cookies oder vergleichbare Technologien auf dem Endgerät des Nutzers zu speichern, mittels derer ein Zugriff auf beziehungsweise das Speichern von Informationen auf dem Endgerät zu den festgelegten GEMEINSAMEN ZWECKEN ermöglicht wird.

2.3. Bei der Nutzung von Apps wird statt des Cookies eine in ihrer Funktion vergleichbare Technik verwendet, wie z.B. die betriebssystemspezifische Werbe-ID, Vendor-ID oder eine zufällig erzeugte Nutzer-ID.

3. Funktion und Beziehung gegenüber betroffenen Personen

3.1. NEBENAN ermöglicht den Nutzern die Nutzung der Plattform nebenan.de. Zu Beginn des Nutzungsvorgangs erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Reichweite der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugriff auf beziehungsweise das Speichern von Informationen auf seinem Endgerät durch entsprechende Einstellungen in dem digitalen Medium selbst zu bestimmen.

3.2. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die jeweils erteilte Einwilligung innerhalb der Einstellungen des digitalen Mediums der NEBENAN zu widerrufen bzw. der Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen.

3.3. Entsprechend den Einstellungen der Nutzer innerhalb des digitalen Mediums werden dem AG technische Signale über das Vorliegen der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person übermittelt.

4. Reichweite der gemeinsamen Verantwortung

Der AG ist gemeinsam mit NEBENAN für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit NEBENAN dem AG über die Einbindung der Online-Werbe-Technologien in die Plattform nebenan.de der NEBENAN die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Mediums auch zu eigenen Zwecken ermöglicht (nachfolgend „GEMEINSAME VERARBEITUNG“).

5. Pflichten der NEBENAN 

5.1. NEBENAN verpflichtet sich, die Nutzer der Plattform nebenan.de über Art, Umfang und Zweck der GEMEINSAMEN VERARBEITUNG personenbezogener Daten sowie ihre Rechte als betroffene Person gemäß Art. 13 DSGVO zu informieren. Ferner verpflichtet sich NEBENAN, den Nutzern des digitalen Mediums die zusätzlichen weiteren Informationen gemäß Art. 26 DSGVO zur Verfügung zu stellen.

5.2. NEBENAN verpflichtet sich im erforderlichen Umfang, den Nutzern der Plattform nebenan.de ein „CMP“ zum jederzeitigen Abruf bereit zu stellen. mittels dessen der Nutzer des digitalen Mediums die erforderlichen Einstellungen gemäß Ziffer 3.1 dieser Vereinbarung vornehmen bzw. gemäß Ziffer 3.2 jederzeit ändern kann.

5.3. Das CMP muss bei dem Transparency & Consent Framework des IAB Europe mit aktivem Status zertifiziert sein.

5.4. NEBENAN verpflichtet sich, die verfolgten GEMEINSAMEN ZWECKE inklusive Rechtsgrundlagen der GEMEINSAMEN VERARBEITUNG innerhalb des CMP abzubilden.

5.5. Anfragen einer betroffenen Person, die NEBENAN zugehen und die GEMEINSAME VERARBEITUNG personenbezogener Daten betreffen, beantwortet NEBENAN innerhalb der gesetzlichen Fristen.

6. Pflichten des AG

6.1. Der AG verpflichtet sich, der NEBENAN die zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Ziffer 5.1 und Auskunftsersuchen gemäß Ziffer 5.5 erforderlichen Informationen jeweils bezogen auf ihre GEMEINSAME VERARBEITUNG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6.2. Der AG verpflichten sich, den jeweiligen TCF Consentstring zu beachten. Dieser wird von dem jeweiligen CMP innerhalb des digitalen Mediums der NEBENAN bereitgestellt, sodass dieser von dem AG in Echtzeit ausgelesen und verarbeitet werden kann. Der AG steht dafür ein, dass personenbezogene Daten der Nutzer nur verarbeitet werden, wenn jeweils die nach Ziffer 1 dieser Vereinbarung gemeinsam festgelegte Rechtsgrundlage vorliegt und ein entsprechendes Signal an den AG gesendet wurde. Entsprechendes gilt für das Abrufen bzw. Speichern von Informationen auf dem Endgerät der Nutzer.

6.3. Der AG verpflichtet sich, die GEMEINSAME VERARBEITUNG bei Wegfall der Rechtsgrundlage sofort einzustellen.

6.4. Der AG verpflichtet sich, Löschanfragen von Nutzern unverzüglich nach Kenntnis umzusetzen und die NEBENAN hiervon zu informieren.

6.6. Der AG hält eine Liste der zum Einsatz kommenden Vendoren vor und stellt diese NEBENAN auf Nachfrage zur Verfügung.

7. Melde und Benachrichtigungspflichten

7.1. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfüllt NEBENAN für die GEMEINSAME VERARBEITUNG die erforderlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten gemäß Art. 34 DSGVO gegenüber den jeweiligen Nutzern.

7.2. Soweit die Verletzung nicht im alleinigen Verantwortungsbereich der NEBENAN eingetreten ist, stellt der AG der NEBENAN die zur Erfüllung der gesetzlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

7.3. Die bereitzustellenden Informationen müssen auch die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO aufgeführten Informationen enthalten. Wenn und soweit die Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann die jeweils betroffene Partei diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen.

8. Weitere Pflichten 

8.1. NEBENAN als auch der AG nimmt die GEMEINSAME VERARBEITUNG gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO in das jeweilige Verarbeitungsverzeichnis auf. Die Parteien stellen einander die für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO notwendigen Angaben zur Verfügung.

8.2. Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 12 DSGVO in Bezug auf die GEMEINSAME VERARBEITUNG erfüllt die betroffene Partei in Absprache mit der jeweils anderen Partei die erforderlichen Meldepflichten gemäß 33 DSGVO gegenüber der zuständigen Datenschutzbehörde.

8.3. Jede Partei implementiert die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und hält diese aufrecht. Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten sind durch die jeweilige Partei in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Parteien verpflichten sich zur Vorlage der Dokumentation auf Verlangen der jeweils anderen Partei.

8.4. Erhält eine Partei Kenntnis von der Verletzung einer Regelung dieser Vereinbarung oder des Schutzes personenbezogener Daten in Bezug auf die GEMEINSAME VERARBEITUNG, so teilt sie dies unverzüglich der jeweils betroffenen Partei mit. Gleiches gilt im Fall des Verstoßes gegen die Vorgaben der TCF Policies.

9. Datenübermittlung an Drittländer

9.1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union („EU“) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“).

9.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in weiteren Ländern („Drittland“) erfolgt unter Einhaltung der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Sofern personenbezogene Daten durch den AG an ein Drittland übermittelt werden, hat der AG insbesondere geeignete Garantien i. S. d. Art. 46 DSGVO vorzuweisen und den Nutzern durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung zu stellen.

10. Inkrafttreten und Laufzeit 

10.1. Die Vereinbarung tritt jeweils mit Beginn der Gemeinsamen Verarbeitung zwischen der NEBENAN und dem AG in Kraft.

10.2. Diese Vereinbarung endet automatisch mit Beendigung der GEMEINSAMEN VERARBEITUNG.